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Sonntag, 05. Februar 2012
 
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Fastnachtszug
Großer Fastnachtszug durch Frankfurts Innenstadt Drucken E-Mail
Geschrieben von: Administrator   
Montag, den 24. August 2009 um 20:03 Uhr

Alle Anfragen zum Thema Fastnachtszug bitte nur an: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

Wann? Am Fastnachtssonntag, 19. Februar 2012
Wo? Wie gehabt, durch Frankfurts Innenstadt
Beginn: 13.01 Uhr

Aufstellplatz:

Rotfederring - Speicherstraße - Unter der Friedensbrücke - Untermainkai bis Untermainbrücke, Wiesenhüttenstraße, Windmühlstraße sowie Mainluststraße jeweils bis Wilhelm-Leuschner-Straße.

Benötigte Stellfläche: 1,67 Km



Hinweis für die Teilnehmer:

Im Aufstellplatz gilt Einbahnstraßen-Verkehr.
Die Zufahrt erfolgt ausschließlich über die Gutleutstraße und Hafenstraße.

Im Aufstellbereich sind die teilnehmenden Fahrzeuge bis 11:11 Uhr auf der rechten Fahrbahnseite an den ausgewiesenen Stellflächen (siehe Bodenmarkierungen) zu positionieren. Zur Orientierung sind Zugnummern aufgehängt.

Die linke Fahrbahnseite ist als Rettungsweg unbedingt freizuhalten.

Ab 11:30 Uhr erfolgt die Zugabnahme.

Bei der Abnahme sind vom jeweiligen Fahrer der Führerschein (Zugodnung 1.4) und vom Verantwortlichen Vereinsvertreter (Zugordnung 1.6) die Gema-Anmeldungen vorzuzeigen.

 


Zugweg:

Untermainkai/Untermainbrücke - Neue Mainzer Straße - Friedensstraße - Kaiserstraße - Roßmarkt - Goetheplatz - Rathenauplatz - Biebergasse - Hauptwache -Katharienenpforte - Bleidenstraße - Liebfrauenberg - Töngesgasse - Fahrgasse - Battonnstraße - Kurt-Schumacher-Straße - Fahrgasse - Braubachstraße - Römerberg - Mainkai (Auflösung)

Streckenlänge: 3,5 km


Tribünen:

Ehrentribüne auf dem Römerberg


Mitwirkende ca.:

85 Vereine und Verbände

Die Zugstrecke 2012

Zugmeldebogen 2012

3233 Teilnehmer
46 Garden
25 Kapellen und Spielmannszüge
713 Spielleute
37 Motivwagen
47 Witz- und Komiteewagen
14 Pferde
7 Kanonen
 
! ACHTUNG Wichtiger Hinweis !
GEMA beim Frankfurter Fastnachtszug
Unbedingt beachten:
Der GR übernimmt die GEMA-Gebühren nur für die von ihm per Vertrag verpflichteten Kapellen. Vereine, die im Rahmen ihrer Zugnummer Kapellen oder Lautsprecheranlagen einsetzen, haben diese bei der GEMA auf eigene Rechnung anzumelden. Gleiches gilt für Vereine, die am Zugweg Musikanlagen oder Kapellen zum Einsatz bringen.
Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 31. Januar 2012 um 17:30 Uhr
 

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