Hier die Termine zu den Brauchtumsgutachten:
07.01.2023 und der 18.02.2023.
bitte Meldebogen ausfüllen und an unseren Zugmarschall senden.
Alle Anfragen zum Thema Fastnachtszug bitte nur an:
zugausschuss@grosser-rat.de
Wann? Am Fastnachtssonntag den 19. Februar 2023
Wo? Wie gehabt, durch Frankfurt`s Innenstadt
Beginn: 12:21 Uhr
Aufstellplatz: Rotfederring - Speicherstrasse - Unter der Friedensbrücke
Untermainkai - Wiesenhüttenstrasse - Windmühlstrasse
Untermainbrücke - - Mainluststrasse - Wilhelm Leuchner-.Strasse
Benötigte Stellfläche: 1,7 Km
Zeitliche Abläufe am Frankfurter Fastnachtszug 19.02.2023
- Einrichten des Halteverbotes 08:00 Uhr
- Gitterbau an Zugstrecke 09:00 Uhr
- Sperrung des Aufstellbereiches für den 09:30 Uhr
- Start der Motivwagen aus Osthafen 09:30 Uhr
- Beginn der Zugaufstellung für die Vereine 10:00 –10:30 Uhr
- Anlieferung der Abfallcontainer am Mainufer 10:00 / 11:00 Uhr
- Beschallung Vorprogramm Römerberg 12:00 Uhr
- Offizieller Start des Fastnachtzuges am Mainufer Westhafen 12:21 Uhr
- Einnahme der Plätze Ehrentribüne 12:30 Uhr
- Zugbeginn für Ehrentribüne 13:01 Uhr
- Sendebeginn HR auf dem Römer 13:15 Uhr
- Zug-Ende auf dem Römerberg 16:30 –16:45 Uhr
- Ende der Sendezeit 16:45 Uhr
HINWEIS FÜR DIE TEILNEHMER:
Im Aufstellplatz gilt Einbahnstraßen-Verkehr.
Die Zufahrt erfolgt ausschließlich über die Gutleutstraße und Hafenstraße.
Im Aufstellbereich sind die teilnehmenden Fahrzeuge bis 11:11 Uhr auf der rechten Fahrbahnseite an den ausgewiesenen Stellflächen (siehe Bodenmarkierungen) zu positionieren. Zur Orientierung sind Zugnummern aufgehängt.
Die linke Fahrbahnseite ist als Rettungsweg unbedingt freizuhalten.
Ab 10:30 Uhr erfolgt die Zugabnahme.
Bei der Abnahme sind vom jeweiligen Fahrer der Führerschein (Zugordnung 1.4) vorzuzeigen. Vom Verantwortlichen Vereinsvertreter (Zugordnung 1.6) ist eine Kopie der Gema-Anmeldungen/Bestätigung auszuhändigen. Diese kann auch schon gerne vorab zugesandt werden.
Wie bereits bei der Zugbesprechung besprochen, wird eine Liste aller teilnehmenden Fahrzeuge mit Kennzeichen und dem jeweiligen Fahrer benötigt. Hierzu fehlen bis dato noch von einigen Teilnehmern diese Informationen. Unter Nennung der Vereinsnummer bzw. des Vereinsnamens sind diese Information bis zum 07.01.22 an den Zugausschuss per Email zugausschuss@grosser-rat.de zu senden.
Alle Vereine/Gruppen/Teilnehmer die Fahrzeuge im Zug mitführen haben sich im besonderen mit den Punkten "4. Ausnahmegenehmigung (§46 StVO)" und "5. Auflagen" in der Erlaubnis vom Ordnungsamt vertraut zu machen und diese nach Möglichkeit auch in ihrem Umfeld zu kommunizieren.
! ACHTUNG Wichtiger Hinweis !
GEMA beim Frankfurter Fastnachtszug
Unbedingt beachten:Der GR übernimmt die GEMA-Gebühren nur für die von ihm per Vertrag verpflichteten Kapellen. Vereine, die im Rahmen ihrer Zugnummer Kapellen oder Lautsprecheranlagen
einsetzen, haben diese bei der GEMA auf eigene Rechnung anzumelden. Gleiches gilt für Vereine, die am Zugweg Musikanlagen oder Kapellen zum Einsatz bringen.